Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1     Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Beschaffenheitsvereinbarung, Montagevoraussetzungen

1.1  DVH GmbH (nachfolgend Anbieter) bietet dem Kunden den Kauf, die Lieferung und Montage (inkl. Inbetriebnahme) soweit jeweils einschlägig von PV Anlagen und Speichersystemen sowie Verkabelungen für Ladestationen (nachfolgend einzeln jeweils PV-Anlage, Speicher bzw. Verkabelung für Ladestationen genannt, gemeinsam als Anlage bezeichnet) gemäß Angebot an. Angebot im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Schreiben an den Kunden, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Anlage beigefügt sind. Die Lieferungen und Leistungen des Anbieters erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Lieferung und Montage von PV-Anlagen, Speichersystemen sowie Verkabelungen für Ladestationen geschlossen werden.

1.2  Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers und/oder diejenige des Anbieters, soweit ausdrücklich als solche bezeichnet. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von Herstellern/Vorlieferanten stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

 

1.3  Leistungen, die von der Leistungsbeschreibung im Angebot (z.B. aufgrund anderer baulicher Voraussetzungen) abweichen oder darüber hinausgehen, muss der Kunde gesondert beauftragen und entsprechend dem tatsächlichen Aufwand bzw. dem diesbezüglichen Zusatzangebot des Anbieters bezahlen.

1.4  Der Kunde gestattet dem Anbieter oder einem von ihm beauftragten Installationsdienstleister nach entsprechender Vorankündigung Zutritt zum Gebäude, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.

2     Zustandekommen des Vertrags

2.1  Das Angebot ist rechtlich nicht bindend, sondern stellt eine Aufforderung zur Auftragserteilung dar (invitatio ad offerendum). Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und vom Anbieter noch nicht bestätigte Auftragserteilung 28 Kalendertage nach Absendung gebunden. Der Anbieter ist berechtigt, die Auftragserteilung innerhalb dieser Frist durch eine Auftragsbestätigung in Textform anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, zu dem die Auftragsbestätigung dem Kunden zugeht. Erst mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden kommt der Vertrag für den Kunden und den Anbieter jeweils verbindlich zustande.

3     Lieferung, Montage, Dachbeschädigungen/Ersatzmaterial für Bruch, Annahmeverzug

3.1  Die für die Anlage benötigten Materialien werden dem Kunden an die von ihm angegebene Adresse geliefert.

3.2  Die Produkte werden vom Anbieter bzw. von einem von ihm beauftragten Dienstleister bei dem Kunden installiert und angeschlossen, wenn im Angebot nichts anderes angegeben ist. Der Anbieter kann vor Beginn der Installation den Installationsort auf Übereinstimmung mit den vom Kunden abgegebenen Angaben kontrollieren, um zu überprüfen, ob die sachlichen Gegebenheiten vorliegen, um die Anlage wie vereinbart zu installieren zu können.

3.3  Vor bzw. unmittelbar nach der Inbetriebnahme führt der Anbieter den Kunden in die Funktionsweise der Anlage ein.

3.4  Wenn im Angebot keine anderen Leistungen vereinbart worden sind, werden standardmäßig folgende Leistungen erbracht:

3.4.1      Anbringen nötiger Gerüste, Sicherheitsmaßnahmen u.ä.;

3.4.2      Montage der Unterkonstruktion am Dach (nur bei Montage einer PV-Anlage);

3.4.3      Montage der Solarmodule auf die Unterkonstruktion (nur bei Montage einer PV-Anlage);

3.4.4      Herstellen sämtlicher Kabeldurchführungen (zwischen Solarmodulen auf dem Dach und Wechselrichter auf kürzestem Weg);

3.4.5      Montage des bzw. der Wechselrichter am mit dem Kunden im Beratungsgespräch vereinbarten Einbauort – wenn das aus baulichen Gründen nicht möglich ist, werden Anbieter und Kunde gemeinsam einen anderen geeigneten Ort festlegen;

3.4.6      Anschließen der Solarmodule an den Wechselrichter;

3.4.7      Falls vereinbart, Tausch oder Erweiterung des Zählerkastens bzw. des Zählerfeldes;

3.4.8      Falls vereinbart, Montage zusätzlicher Zähl- oder Steuergeräte im Zählerkasten;

 

3.4.9      Anschluss des Wechselrichters an die Niederspannungsinstallation auf dem einfachsten Weg; dies kann bedeuten, dass das betreffende Kabel durch das Treppenhaus oder an der Außenseite der Immobilie geführt wird und mit einem Kabelkanal verarbeitet wird; wünscht der Kunde einen anderen Verlauf, gilt dies als Mehrarbeit im Sinn von Ziffer 3.5;

3.4.10   Prüfung der vollständigen Funktion der PV-Anlage und/ oder des Speichersystems gemeinsam mit dem Kunden;

 

3.4.11   Beseitigung des Abfalls.

3.5  Alle Leistungen, die nicht als Teil einer individuellen Vereinbarung im Angebot enthalten oder in Ziffer 3.4 geregelt sind, und die der Kunde am Tag der Installation beauftragt, gelten als Mehrarbeit. Mehrarbeit muss der Kunde gesondert mit dem Anbieter vereinbaren und zusätzlich zum Angebotspreis bezahlen.

3.6  Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass von Dritten auszuführende (vorbereitende) Arbeiten und/oder Lieferungen, die nicht zu den in Ziffer 3.4 oder im individuellen Angebot beschriebenen Installationstätigkeiten gehören, derart und rechtzeitig verrichtet werden, dass die Ausführung der Arbeiten durch den Anbieter keine Verzögerung erfährt. Falls trotzdem Verzögerungen im Sinne dieses Absatzes entstehen, hat der Kunde den Anbieter hiervon rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.

3.7  Der Kunde garantiert, dass er Eigentümer der Immobilie ist oder zumindest die Zustimmung des Vermieters, der Eigentümergemeinschaft oder anderer relevanter Inhaber von Rechten zur Installation hat. Die Zustimmung ist schriftlich nachzuweisen.

3.8  Der Kunde stellt dem Anbieter im Falle einer Hartbedeckung (z. B. Ziegel, Betondachstein, Schiefer, Faserzement) des Daches Ersatzmaterial für Bruchschäden, mit denen bei derartigen Montagen grundsätzlich gerechnet werden muss, in einer für eine solche Montage üblichen Menge kostenfrei zur Verfügung.

3.9  Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungsleistungen, so ist der Anbieter berechtigt, entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dem Kunden obliegt es, für etwaige erforderliche Genehmigungen, insbesondere ggf. erforderliche Baugenehmigungen zu sorgen. Ergänzend gilt für die Obliegenheiten des Kunden Ziffer 10.

 

 

4     Montagevoraussetzungen

4.1  Montagevoraussetzung ist, dass die Witterungsbedingungen für eine Montage der Anlage geeignet sind.

4.2  Der Angebotspreis basiert, sofern zwischen dem Kunden und dem Anbieter nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf den nachfolgenden dargestellten Montagevoraussetzungen. Der Kunde hat vor Montagebeginn auf eigene Kosten sicherzustellen, dass die restlichen unter Ziffer 4 genannten Montagevoraussetzungen vorliegen. Liegen diese bei Montagebeginn nicht vor, hat der Anbieter das Recht mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.

4.3  Dem Gesamtpreis der vertraglichen Leistungen wird eine von der DVH GmbH schriftlich zu erstellende unverbindliche Kostenvorkalkulation zugrunde gelegt. Sollte während der Feinplanung festgestellt werden, dass die vertraglich vereinbarte Leistung (in kWp) nicht realisierbar ist, so wird der Kunde unverzüglich über die tatsächlich installierbare Leistung informiert. Wenn die tatsächlich installierbare Leistung von der im Vertrag festgehaltenen PV Leistung um nicht mehr als 10 % abweicht, so gilt der Vertrag weiterhin als geschlossen. Abgerechnet wird die tatsächlich installierte Leistung. Als Grundlage für die Preisberechnung gilt der im Vertrag fest vereinbarte spezifische Preis je kWp. Bei der unverbindlichen Kostenvorkalkulation handelt es sich nicht um eine umsatzsteuerliche Rechnung, daher berechtigt sie nicht zum Vorsteuerabzug.

4.4  Evtl. bestehende öffentlich-rechtliche Anzeigepflichten sind erfüllt und evtl. erforderliche öffentlich-rechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen eingeholt, z.B. bei denkmalgeschützten Gebäuden.

4.5  Ein ausreichender Zugang zu Standort, Dach, Dachstuhl und sonstigen Räumen und Flächen, die zur Installation genutzt werden, ist für das vom Anbieter eingesetzte Personal, Werkzeug, Materialien und Fahrzeuge vorhanden.

4.6  Der AC-Anschluss des Speichersystems in das Niederspannungsnetz des Kunden ist möglich.

4.7  Das Niederspannungsnetz des Kunden erfüllt die Voraussetzungen der Netzverträglichkeitsprüfung durch den vorgelagerten Netzbetreiber.

4.8  Der Anbieter überprüft das Vorliegen der Montagevoraussetzungen gem. Ziffern 4.5 und 4.6, wobei seine Haftung nur nach Maßgabe der Ziffer 10 in Betracht kommt.

4.9  Die Statik Voraussetzungen für die Installation einer PV-Anlage liegen vor. Im Zweifelsfall kann Anbieter die Statik auf Kosten des Kunden auch nach Vertragsschluss begutachten lassen.

4.10  Die für die Montage der Anlage vorgesehene Dachfläche einschließlich aller Dachabdeckungen ist zugänglich, begehbar und frei von Gefahrstoffen, z.B. Asbest in der Dachkonstruktion (nur bei Montage einer PV-Anlage).

4.11  Die Dachziegel sind einzeln aufnehmbar, nicht vermörtelt oder in Pappdocken gelegt (nur bei Montage einer PV-Anlage).

4.12  Falls Dachsparren oder Dachpfetten vorhanden sind, haben diese eine Mindestbreite von 6 cm und sind aus Holz (nur bei Montage
einer PV-Anlage).

4.13  Stellt der Anbieter nach Vertragsschluss fest, dass einer oder mehrere der Behinderungstatbestände gem. Ziffern 4.10, 4.11 und 4.12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt/vorliegen, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mit. Der Kunde ist dann verpflichtet, binnen zwei Werktagen gegenüber dem Anbieter zu erklären, ob er am Vertrag festhalten will und die jeweilige Behinderung auf seine Kosten beseitigt, oder ob er mit sofortiger Wirkung von diesem Vertrag zurückzutritt. Das Recht des Anbieters, vom Vertrag gem. Ziffer 4.2 zurückzutreten, bleibt unberührt. Hierüber hinausgehende Ersatzansprüche des Anbieters sind für den Fall des Rücktritts des Kunden ausgeschlossen.

4.14  Bei einer Traufhöhe von mehr als 3 m ist für die Montagearbeiten ein Gerüst erforderlich, für das am Haus ausreichend Raum und stabiler Untergrund zur Aufstellung vorhanden ist (nur bei Montage einer PV-Anlage).

4.15  Die Kabeleinführung vom Solargenerator ins Gebäude ist über Lüftungsziegel (bauseits zu stellen) oder auf eine andere einfache Art möglich (nur bei Montage einer PV-Anlage).

 

4.16  Es ist eine freie Montagefläche für den Wechselrichter und das Speichersystem vorhanden.

4.17  Der Baustrom wird bauseits zur Verfügung gestellt.

4.18  Eventuell notwendige Erdarbeiten sind durchgeführt.

4.19  Es ist eine Möglichkeit zur vorübergehenden, sicheren Lagerung des Materials für die Solaranlage auf dem Grundstück vorhanden.

 

5     Zahlungsbedingungen, Bezahlung, Aufrechnung

5.1  Die Zahlungsbedingungen einschließlich Fälligkeit und Abrechnung werden im Angebot geregelt. Der Kunde ist nur zur Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen gegenüber dem Anbieter berechtigt. Der Anbieter wird dem Kunden jeweils ordnungsgemäße Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis erteilen. Zahlungen haben durch Überweisung auf das in der jeweiligen Rechnung angegebene Bankkonto zu erfolgen sofern nicht anders geregelt. Bei einem Zahlungsverzug hat der Kunde den ausstehenden Betrag zzgl. gesetzlicher Verzugszinsen zu bezahlen.

6     Eigentumsvorbehalt, Rücktritt wegen Zahlungsverzug und Instandhaltung

6.1  Das Eigentum an der DVH-Solaranlage geht erst mit der vollständigen Zahlung des Gesamtpreises auf den Kunden über. Bis zu diesem Zeitpunkt behält sich der Anbieter das Eigentum an der Anlage vor. Der Kunde darf die Anlage insbesondere vorher nicht weiterveräußern, verpfänden oder als Sicherheit übereignen.

6.2  Der Anbieter kann nach Androhung mit angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Anlage herausverlangen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder eine andere ihm obliegende wesentliche Vertragspflicht verletzt. Der Kunde gestattet dem Anbieter für den Fall eines solchen Rücktritts die Durchführung der zur Demontage erforderlichen Maßnahmen. Der Kunde trägt hierbei die Kosten für die Demontage und für die Rückgängigmachung solcher technischen Veränderungen, die durch die Montage der Anlage bedingt oder vom Kunden veranlasst waren, soweit der Rücktritt nicht aufgrund der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten erfolgt.

6.3  Solange Gewährleistungsrechte und/oder der Eigentumsvorbehalt bestehen, darf der Kunde die montierte Anlage nur durch eine qualifizierte Fachfirma warten und instand halten lassen. Der Kunde stellt sicher, dass in dieser Zeit Unbefugte keinen Zugang zu der Anlage haben.

7     Gefahrübergang

7.1  Nach der Installation der Anlage wird der Anbieter diese dem Kunden übergeben, wobei auch die Gefahr auf den Kunden übergeht. Der Kunde wird ein Liefer-/Abnahmeprotokoll erhalten und unterzeichnen.

8     Gewährleistung

8.1  Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

8.2  Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Mängel, die durch Beschädigung oder durch eine Bedienung des Kunden entgegen den Betriebs- und Wartungsanweisungen entstehen oder soweit durch den Kunden Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Dem Kunden steht hingegen die Beweismöglichkeit offen, dass die vorgenannten Umstände nicht mangelursächlich waren.

8.3  Schadensersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel (insbes. äußere Beschädigungen oder Funktionsunfähigkeit) der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Anlieferung der Photovoltaikanlage anzeigt.

8.4  Erst nach Fehlschlagen der mindestens zweimaligen Nacherfüllung oder wenn der Anbieter die Nacherfüllung verweigert, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

8.5  Im Übrigen geltend die gesetzlichen Bestimmungen

9     Garantie

9.1  Der Anbieter gibt keine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehenden Garantien ab. Der Inhalt etwaiger vom Hersteller gegebener Garantien richtet sich nach den dem Kunden mitgeteilten Garantiebedingungen; diese sind vom Kunden ausschließlich gegenüber dem in der jeweiligen Garantiebedingung genannten Garantiegeber geltend zu machen und lassen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber dem Anbieter unberührt.

9.2  Entfallen unabhängig aus welchem Grund die Ansprüche aus der Herstellergarantie oder sind sie nicht durchsetzbar, so hat der Anbieter für die daraus entstehenden Nachteile nicht einzustehen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber dem Anbieter bleiben hiervon unberührt.

9.3  Der Anbieter ist über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus nicht verpflichtet, Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware aus Kulanz haftet der Anbieter dem Kunden gegenüber nur gemäß Ziffer 9. Der Anbieter behält sich das Recht vor, im Falle der Kulanz dem Kunden seine Aufwendungen für Entgegennahme und Weiterleitung der Ware an den Hersteller bzw. an den Großhandel in Rechnung zu stellen. Der Anbieter wird den Kunden bei Entgegennahme der Ware aus Kulanz auf die konkreten Kosten hinweisen.

10   Haftung

10.1    Der Anbieter haftet nur für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für vom Anbieter garantierte Beschaffenheitsmerkmale.

10.2    Darüber hinaus haftet der Anbieter für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder soweit zwingende gesetzliche Haftungsregelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bestehen.

10.3    Der Anbieter haftet auch für Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsbeginn vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm dieser Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

10.4    Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen, insbesondere bei unsachgemäßer Handhabung der Anlage durch den Kunden oder von diesem beauftragten Drittem. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis des Mitverschuldens des Anbieters offen, insbesondere der Nachweis, dass die unsachgemäße Behandlung nicht bzw. nicht allein schadensursächlich war.

10.5    Die vorstehenden Haftungsregelungen nach Ziffern 10.1 bis 10.4 gelten gleichermaßen für Personen, für die der Anbieter einzustehen hat.

 

11   Beziehung zum Netzbetreiber

11.1               Dem Kunden obliegt die Beantragung etwaiger Einspeisezusagen für die PV-Anlage beim örtlichen Netzbetreiber sowie die Anmeldung der PV-Anlage und des Speichersystems bei der Bundesnetzagentur. Der Anbieter oder ein vom Anbieter beauftragter Dritter kann hier auf Wunsch des Kunden beratend und unterstützend tätig werden, z.B. bei der Erstellung des Antrags inklusive der technischen Spezifikationen, beim Ausfüllen des Inbetriebnahmeprotokolls und der Anmeldung für die Bundesnetzagentur oder für Rückfragen des Kunden vor und nach Einbau eines neuen Stromzählers. Dies bedeutet nicht, dass der Anbieter Einfluss darauf hat, dass die Einspeisung vom Netzbetreiber tatsächlich bewilligt wird.

11.2     Für den Anschluss der PV-Anlage an das öffentliche Stromversorgungsnetz entstehen keine weiteren Kosten. Jegliche entstehenden Kosten seitens des Netztbetreibers werden von der DVH GmbH übernommen.

11.3     Der Anschluss und der Betrieb einer kundenseitig bereit gestellten Ladestation mit einer Leistung von größer als 4,6 kVA ist grundsätzlich beim örtlichen Verteilnetzbetreiber anzumelden und ggf. zu genehmigen. Hierfür gelten die jeweils gültigen technischen Anschlussbedingungen (TAB) des örtlichen Verteilnetzbetreibers. Evtl. hierfür entstehende Kosten trägt der Kunde.

 

12   Es gelten gesonderte Datenschutzhinweise des Anbieters in Anlage 4 zum DVH Photovoltaik-Lösung Angebot.

13   Schlussbestimmungen

13.1  Der Anbieter darf sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.

13.2  Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können mit Zustimmung des anderen Teils auf einen Dritten übertragen werden. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein verbundenes Unternehmen des Anbieters im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz ist.

13.3  Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13.4  Sollten vorhandene oder zukünftig ergänzte Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende wirksame und durchführbare Regelung mit Wirkung von dem Zeitpunkt der Unwirksamkeit an zu ersetzen; gleiches gilt für eine undurchführbare Bestimmung.

13.5  Der Gerichtsstand zur Beilegung aller Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, ist Köln, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.

14   Informationen zu Streitbeilegungen

14.1  In Erfüllung der gesetzlichen Pflicht gem. § 36 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen informiert der Anbieter die Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, dass er an freiwilligen Verbraucherstreitbeilegungsverfahren grundsätzlich nicht teilnimmt.

 

 

 

Anlage 2
WIDERRUFSBELEHRUNG UND WIDERRUFSFORMULAR

 

Als Verbraucher bin ich nach Maßgabe gesetzlicher Vorschriften zum Widerruf meines Auftrags gegenüber der DVH GmbH berechtigt.

 

 

 

 

Anlage 3
Informationen für Verbraucher

(zur Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB)

 

1.    Vertragspartner des Kunden ist DVH GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 20, 50672 Köln, Amtsgericht: Köln HRB 85126 (nachfolgend Anbieter).

 

2.    Gegenstand des Vertrags sind Kauf, Lieferung und Montage (inkl. Inbetriebnahme) von auf Dachflächen zu montierenden DVH-Solaranlagen. Wesentliche Merkmale der Leistung sind im Angebot und in den vom Anbieter dem Vertrag zugrunde gelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 1, dort unter den Ziffern 1, 3, 5) dargestellt. Dem Gesamtpreis der vertraglichen Leistungen wird eine von DVH GmbH schriftlich zu erstellende unverbindliche Kostenvorkalkulation zugrunde gelegt. Sollte während der Feinplanung festgestellt werden, dass die vertraglich vereinbarte Leistung (in kWp) nicht realisierbar ist, so wird der Kunden unverzüglich über die tatsächlich installierbare Leistung informiert. Wenn die tatsächlich installierbare Leistung von der im Vertrag festgehaltenen PV Leistung um nicht mehr als 10 % abweicht, so gilt der Vertrag weiterhin als geschlossen. Abgerechnet wird die tatsächlich installierte Leistung. Als Grundlage für die Preisberechnung gilt der im Vertrag fest vereinbarte spezifische Preis je kWp. Bei der unverbindlichen Kostenvorkalkulation handelt es sich nicht um eine umsatzsteuerliche Rechnung, daher berechtigt sie nicht zum Vorsteuerabzug.

 

3.    Zum Vertragsschluss: Der Anbieter unterbreitet dem Kunden ein Angebot, das eine rechtlich nicht bindende Aufforderung zur Auftragserteilung darstellt (sog. invitatio ad offerendum). Durch die Auftragserteilung bestellt der Kunde auf Basis des Angebots die DVH-Solaranlage (Kauf, Lieferung und Montage (inkl. Inbetriebnahme)). Der Vertrag kommt rechtsverbindlich zustande, wenn der Kunde vom Anbieter eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten hat.

 

4.    Als Verbraucher ist der Kunde nach Maßgabe gesetzlicher Vorschriften zum Widerruf seiner Vertragserklärung berechtigt. Die Widerrufsbelehrung (u.a. mit Informationen zu Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist und zu Rechtsfolgen des Widerrufs) ist in Anlage 2 wiedergegeben.

 

5.    Die Lieferung der zur Montage erforderlichen Materialien sowie der Beginn der Montage erfolgen zu dem in dem angenommenen Angebot genannten Termin oder Zeitraum, dies bei Photovoltaikanlagen von mindestens 30 kWp Gesamtleistung unter der Voraussetzung, dass die Einspeisezusage des Netzbetreibers gemäß Ziffer 10 dieser AGB vorliegt. Zwischen Auftragsbestätigung und Liefertermin liegen mindestens zwei Wochen. Auf Verlangen des Kunden kann die Lieferung und Montage trotz noch nicht erfolgter Einspeisezusage erfolgen, wenn dieser schriftlich gegenüber dem Anbieter die Übernahme der evtl. damit verbundenen (Mehr-)Kosten übernimmt.

 

6.    Die Zahlungsbedingungen einschließlich Fälligkeit und Abrechnung werden zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt und sind im Angebot angegeben.

 

7.    Der Anbieter gibt keine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehenden Garantien ab. Weitere Einzelheiten zu Garantien ergeben sich aus Ziffer 9 der vom Anbieter dem Vertrag zugrunde gelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Anlage 4

Datenschutzhinweise

Gültig ab 01. Januar 2021

 

Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist der DVH GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 20, 50672 Köln (nachfolgend „wir“), sehr wichtig. Im Rahmen unseres Geschäftskontaktes möchten wir Sie darüber informieren, wie wir Ihre personen- bezogenen Daten verarbeiten und welche Kontaktmöglichkeiten es bei Fragen rund um den Datenschutz gibt.

A.             Datenverarbeitung zur Erfüllung des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrags
(Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO)

Um das bestehende Vertragsverhältnis zu erfüllen, geschuldete Leistungen zu erbringen und Ihnen Vertragsunterlagen zu senden, verarbeiten wir sowie von uns beauftragte Dritte oder Auftragsverarbeiter die folgenden Daten von Ihnen, sofern Sie uns diese bei Abschluss des Vertrags oder im Laufe der Vertragsbeziehung mitgeteilt haben:
a)              persönliche Angaben (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon, Faxnummer, E-Mail- Adresse und
ggf. Homepage),
b)              Bankdaten (IBAN, Bank, Kontoinhaber) und Zahlungsinformationen (Umsatzdaten im Zahlungsverkehr),
c)              Angaben zu Verbrauchs-/Messstellen (Zählernummer, Zählerstand, Vertragskonto, Verbrauch, Anschrift,
Marktlokations- und Messlokations-ID), Angaben zum Vorlieferanten (Kundennummer),
d)              Verbandsmitgliedschaft  (ausschließlich  bei Rahmenvertragskunden).

Weiter erheben wir Daten über Ihr Zahlungsverhalten. Wir benötigen diese, um offene Beträge einzufordern, eine Sperrung durchzuführen oder eventuell Ihren Vertrag zu beenden.

B.              Datenverarbeitung aufgrund unserer berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO)

1.              Informationen zu Produkten und Dienstleistungen

Unser Ziel ist es, die Kundenbeziehung mit Ihnen zu begründen, zu erhalten, zu bewerten und Ihnen relevante und optimierte Produkte und Dienstleistungen anzubieten.

Dazu nutzen wir Ihre Kunden-, Kontakt-, Zahlungs-, Verbrauchsdaten sowie Ihre Vertragshistorie. Wenn Sie uns auch Angaben zu Haushalts- oder Betriebsgröße, Anzahl und Typ der Elektrogeräte, Alter und Typ der Heizung sowie Informationen zu Ihrer Wohnsituation (Eigentum, Miete, Haus, Wohnung) zur Verfügung stellen, nutzen wir auch diese.

Weiter verwenden wir zur Marktforschung Informationen über Art und Dauer unserer Vertragsbeziehung. Wir wollen auch für andere Kundengruppen das Interesse für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen quantifizieren und bewerten.

Die unter A. und B.1. beschriebenen Daten nutzen wir zudem, um für Sie interessante Produkte und Services in eine analytisch hergeleitete Reihenfolge zu überführen und Ihnen auf Grundlage der Ergebnisse anbieten zu können.

Darüber hinaus nutzen wir Daten aus externen Quellen und verbinden diese mit Ihren Daten (Datenveredelung). Wir nutzen Gebäudemerkmale, um Empfehlungen für Ihre Wärmeversorgung abzugeben. Außerdem nutzen wir Ihr Interesse für digitale Medien und an Photovoltaik, intelligenten Zählern und Steuerungsgeräten, um Ihnen relevantere Dienstleistungen oder Produkte anbieten zu können. Bei Gewerbekunden nutzen wir darüber hinaus auch die Branche, finanzielle Kennzahlen oder die Anzahl der Mitarbeiter. Um Doppelungen zu verhindern und nur einen Datensatz zu Ihnen vorzuhalten, gleichen wir Ihre Kundendaten mit unserer Kundendatenbank ab.

2.              Bonitätsauskünfte und Adressermittlung

Wir übermitteln im Rahmen unseres Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung unserer Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden und andere Wirtschaftsauskunfteien (accumio finance services GmbH, Kabelkamp 1a, 20179 Hannover); Über diese Auskunfteien erheben wir Daten über Ihre Bonität und ggf. Adressdaten, wenn unsere Schreiben an Sie nicht zugestellt werden können. Bei den Auskünften über bonitätsrelevante Merkmale kann es sich um harte Negativmerkmale (Insolvenz, eidesstattliche Versicherung, Haftanordnung), weiche Negativmerkmale über ein nicht vertragsgemäßes Verhalten von Ihnen (z. B. Nichtzahlung von Forderungen) sowie um Wahrscheinlichkeitswerte zur Beurteilung des Kreditrisikos (sog. Scoring) handeln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b und Art. 6 Abs. 1 lit. f der DS-GVO. Übermittlungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der DVH GmbH oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personen- bezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des BGB).

Für das Scoring greifen wir auf die Datenbestände der Wirtschaftsauskunfteien SCHUFA Holding. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können Sie online unter www.schufa.de/daten-schutz. Informationen zum Scoring erhalten Sie unter www.meineschufa.de/score.

 

C.              Datennutzung aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO)

Im Fall einer werblichen Ansprache kontaktieren wir Sie vorbehaltlich des Postversandes nur über die Kommunikationskanäle, in die sie eingewilligt haben. Hierfür verwenden wir Ihre Daten für die folgenden Zwecke:

a)              Qualitätssicherung: Um unsere Leistungen, unsere Produkte und unsere Services für Sie kontinuierlich zu verbessern, führen wir Befragungen zu Ihrer Zufriedenheit, Ihrer Weiterempfehlungsbereitschaft sowie Ihren Erfahrungen aus Ihrem Vertragsverhältnis durch.

b)              Prämienversand: Ihre Anschrift oder E-Mail-Adresse nutzen wir, um Ihnen ggf. Prämien zuzusenden.

c)              Neue Angebote: Endet Ihr Vertrag mit uns, werden wir Sie kontaktieren, um auf Sie abgestimmte Angebote zu unterbreiten.

d)              Allgemeine und personalisierte Werbung.

Soweit Sie uns ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, nutzen wir darüber hinaus Ihre Bankverbindungsdaten. Über das SEPA-Lastschriftmandat ziehen wir offene Beträge entsprechend der vertraglich getroffenen Vereinbarungen ein.

 

D.              Newsletter Abonnement und weitere (elektronische) Werbemaßnahmen

a)              Aufgrund der Werbeeinwilligung erhalten Sie ggfls. unseren Newsletter und weitere elektronische Werbeansprachen. Hierzu werden ausschließlich die von Ihnen im Rahmen des Vertragsangebotes bzw. der Newsletter Anmeldung übermittelten Kontaktdaten verwendet.

b)              Die DVH GmbH informiert ihre Kunden und Geschäftspartner in regelmäßigen Abständen im Wege eines Newsletters über Angebote des Unternehmens. Der Newsletter unseres Unternehmens kann von der betroffenen Person grundsätzlich nur dann empfangen werden, wenn (1) die betroffene Person über eine gültige E-Mail-Adresse verfügt und (2) die betroffene Person sich für den Newsletter Versand registriert hat bzw. eine Werbezustimmung beurteilt hat. An die von einer betroffenen Person erstmalig für den Newsletter Versand eingetragene E-Mail-Adresse wird aus rechtlichen Gründen eine Bestätigungsmail im Double-Opt-In-Verfahren versendet. Diese Bestätigungsmail dient der Überprüfung, ob der Inhaber der E-Mail-Adresse als betroffene Person den Empfang des Newsletters autorisiert hat.

c)              Die im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Versand unseres Newsletters verwendet. Ferner könnten Abonnenten des Newsletters per E-Mail informiert werden, sofern dies für den Betrieb des Newsletter-Dienstes oder eine diesbezügliche Registrierung erforderlich ist, wie dies im Falle von Änderungen am Newsletter Angebot oder bei der Veränderung der technischen Gegebenheiten der Fall sein könnte. Es erfolgt keine Weitergabe der im Rahmen des Newsletter-Dienstes erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte. Das Abonnement unseres Newsletters kann durch die betroffene Person jederzeit gekündigt werden. Die Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten, die die betroffene Person uns für den Newsletter Versand erteilt hat, kann jederzeit widerrufen werden. Zum Zwecke des Widerrufs der Einwilligung findet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Link. Ferner besteht die Möglichkeit, sich jederzeit auch direkt auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen vom Newsletter Versand abzumelden oder dies dem für die Verarbeitung Verantwortlichen auf andere Weise mitzuteilen.

d)              6. Newsletter-Tracking

e)              Die Newsletter der DVH GmbH enthalten sogenannte Zählpixel. Ein Zählpixel ist eine Miniaturgrafik, die in solche E-Mails eingebettet wird, welche im HTML-Format versendet werden, um eine Logdatei-Aufzeichnung und eine Logdatei-Analyse zu ermöglichen. Dadurch kann eine statistische Auswertung des Erfolges oder Misserfolges von Online-Marketing-Kampagnen durchgeführt werden. Anhand des eingebetteten Zählpixels kann die DVH GmbH erkennen, ob und wann eine E-Mail von einer betroffenen Person geöffnet wurde und welche in der E-Mail befindlichen Links von der betroffenen Person aufgerufen wurden.

f)               Solche über die in den Newslettern enthaltenen Zählpixel erhobenen personenbezogenen Daten, werden von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gespeichert und ausgewertet, um den Newsletter Versand zu optimieren und den Inhalt zukünftiger Newsletter noch besser den Interessen der betroffenen Person anzupassen. Diese personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Betroffene Personen sind jederzeit berechtigt, die diesbezügliche gesonderte, über das Double-Opt-In-Verfahren abgegebene Einwilligungserklärung zu widerrufen. Nach einem Widerruf werden diese personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gelöscht. Eine Abmeldung vom Erhalt des Newsletters deutet die DVH GmbH automatisch als Widerruf.

 

E.              Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung von Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Verbrauch, Zählernummer und

-stand, Kundennummer beim Vorlieferanten ist verpflichtend.

Stellen Sie uns diese Angaben nicht zur Verfügung, kommt ein Vertragsabschluss nicht zustande. Alle übrigen Datenangaben sind freiwillig.

 

F.              Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Im Rahmen der Beurteilung Ihrer Zahlungsfähigkeit nutzen wir die SCHUFA Holding AG. Diese berechnen die Wahrscheinlichkeit, mit der Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommen werden. Das Scoring beruht auf einem mathematisch-statistisch anerkannten und bewährten Ver fahren. Auf der Grundlage der errechneten Score-Werte wird automatisiert eine Entscheidung über einen etwaigen Vertragsabschluss getroffen.

In unserem internen Mahnverfahren wird automatisiert aufgrund Ihres bisherigen Zahlungsverhaltens und der Forderungshöhe über weitere Handlungsschritte (Anzahl der Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen, Sperrungen) entschieden.

G.              Empfänger von Daten und Datenquellen

1.              Kategorien von Empfängern von Daten

Soweit gesetzlich zulässig (wie vorab in A., B. und C. beschrieben), geben wir personen- bezogene Daten an Unternehmen in unserem Konzern sowie externe Dienstleister weiter:

–                Konzernunternehmen zur Durchführung Ihres Vertrags und für das Berichtswesen.

–                Vertriebspartner und Dienstleister zur gezielten Ansprache, zum Abschluss, für die Durchführung und nach Beendigung des Vertrags sowie zur Provisionsabwicklung.

 

–                Auskunfteien und Scoring-Anbieter für Bonitätsauskünfte, Einmeldungen und zur Beurteilung des Kreditrisikos.

–                Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und -dienstleister für Belieferung und Abrechnung. Dies gilt auch für wirtschaftlich sensible Informationen im Sinne von § 6a EnWG.

–                Kreditinstitute und Anbieter von Zahlungsdienstleistungen für Abrechnungen sowie Abwicklungen von Zahlungen.

–                IT-Dienstleister zur Aufrechterhaltung unserer IT-Infrastruktur.

–                Öffentliche Stellen in begründeten Fällen (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden).

–                Inkasso-Dienstleister und Rechtsanwälte, um Forderungen einzuziehen und Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Kommt es im Inkassofall zur Übermittlung personenbezogener Daten (Kunden- und Kontaktdaten, Zahlungs-, Verbrauchsstellendaten und Daten zur Forderung) an einen Inkasso-Dienstleister, setzen wir Sie vorher über die beabsichtige Übermittlung in Kenntnis.

2.              Datenquellen

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen von Ihnen erhalten haben. Soweit es für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich ist, verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse, Internet) zulässigerweise gewinnen oder von sonstigen Dritten (einer Auskunftei oder einem Adressdienstleister) berechtigt übermittelt werden.

 

H.              Datenübermittlung in ein Drittland

Datenübermittlungen in Länder außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums („Drittländer“) ergeben sich im Rahmen der Verwaltung, Entwicklung und des Betriebs von IT-Systemen. Dabei muss Folgendes gegeben sein:

a)              Die Übermittlung ist grundsätzlich zulässig, weil ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand erfüllt ist oder Sie in die Datenübermittlung eingewilligt haben und

b)              die besonderen Voraussetzungen für eine Übermittlung in ein Drittland liegen vor. Insbesondere gewährleistet der Datenimporteur ein angemessenes Datenschutzniveau nach Maßgabe der EU-Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Datenverarbeiter in Drittländern. Eine Kopie der durch die EU-Kommission vorgegebenen Standardvertragsklauseln finden Sie im Internet unter: http://eur-lex. europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001D0497&from=DE. Alternativ erhalten Sie diese von uns auch auf Anforderung (siehe Kontaktdaten H. oder J.).

 

I.                Datenschutzbeauftragter

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

DVH GmbH

Datenschutzbeauftragter Thilo Schäfer

Kaiser-Wilhelm-Ring 20, 50672 Köln

E-Mail: t.schaefer@vertriebs-helden.de

 

J.              Speicherdauer und Kriterien für die Festlegung der Dauer

Wir speichern Ihre Daten für den Zeitraum des bestehenden Vertrags sowie nach Beendigung des Vertrags mit Ihnen für einen Zeitraum bis zum Abschluss der steuerlichen Betriebsprüfung des letzten Kalenderjahres, in dem Sie unser Kunde waren.

Bestehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen, sind wir verpflichtet, die Daten bis zum Ablauf dieser Fristen zu speichern. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, die sich vornehmlich aus dem Handels- und Steuerrecht ergeben (insbesondere §§ 147 AO und 257 HGB), löschen wir diese Daten wieder.

Für werbliche Ansprachen speichern wir Ihre Daten so lange, bis Sie einer Nutzung widersprechen, Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder eine Ansprache gesetzlich nicht mehr zulässig ist.

Ihre übrigen Daten speichern wir, so lange wir sie zur Erfüllung des konkreten Zwecks (z. B. zur Vertragserfüllung oder -abwicklung) benötigen und löschen sie bei Wegfall des Zwecks.

 

K.              Informationen zu Ihren Betroffenenrechten

Für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die DVH GmbH (Kaiser-Wilhelm-Ring 20, 50672 Köln) verantwortlich, soweit nicht anders ausgewiesen. Sie können jederzeit von uns Auskunft zu den über Sie gespeicherten Daten und deren Berichtigung im Fall von Fehlern verlangen. Weiter können Sie die Einschränkung der Verarbeitung, die Übertragbarkeit der uns durch Sie bereitgestellten Daten in einem maschinenlesbaren Format oder die Löschung Ihrer Daten – soweit sie nicht mehr benötigt werden – verlangen.

Soweit wir Ihre Daten auf der Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligung verarbeiten, können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft diese Einwilligung widerrufen. Ab dem Eingang Ihres Widerrufs verarbeiten wir Ihre Daten nicht mehr für die im Rahmen der Einwilligung angegebenen Zwecke.

Ihren Widerruf oder einen Werbewiderspruch richten Sie bitte an:

DVH GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 20, 50672 Köln

E-Mail: info@vertriebs-helden.de

 

 

L.              Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Zudem können Sie sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden. Für uns ist der

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Postfach 20 04 44

40102 Düsseldorf

Tel.: 0211/38424-0

Fax: 0211/38424-10

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

zuständig. Alternativ können Sie auf die für Sie örtlich zuständige Aufsichtsbehörde zugehen.