Das müssen Sie zur Strompreisbremse wissen

Photovoltaikanlage mit Sonne

Seit dem 1. März greift der Preisdeckel für Gas- und Strompreise. Er soll dazu beitragen, dass die zuletzt enorm in die Höhe geschossenen Strom- und Gaspreise sinken. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den von der Bundesregierung verabschiedeten Entlastungen.

Bundesregierung legt Strompreisbremse fest

Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine sind die Preise für Strom und Gas zuletzt massiv angestiegen. Um die deutschen Bürger von den hohen Kosten zu entlasten, haben sich Bund und Länder am 2. November 2022 auf ein Entlastungspaket in Form einer Gas- und Strompreisbremse geeinigt. Diese wurde im Bundesrat am Freitag, 16. Dezember, verabschiedet.

Um die Gas- und Strompreisbremse zu finanzieren, will die Bundesregierung 200 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Bundeskanzler Olaf Scholz nannte das Entlastungspaket einen „Doppel-Wumms“. Dabei erinnerte er an seine Aussage zu den zurückliegenden staatlichen Hilfen während der Corona-Pandemie. Im Juni 2020 sagte der damalige Bundesfinanzminister Scholz, dass es darum gehe, mit „Wumms“ aus der Krise zu kommen.

Welche Maßnahmen gibt es?

Mit der Gas- und Strompreisbremse will die Ampel-Koalition für eine Entlastung sorgen. Die Gas- und Strompreisbremse greift seit dem 1. März 2023. Die Preisbremsen gelten rückwirkend auch für Januar und Februar. Außerdem haben Gas- und Fernwärmekunden bereits im Dezember eine Soforthilfe erhalten. Der Bund hat einmalig den Dezemberabschlag für die Lieferung von Gas und Fernwärme übernommen, um die Zeit bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken.

Die Maßnahmen im Detail

Strompreisbremse

Die Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Strompreise sinken. Die Kosten für Strom werden für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen auf maximal 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gedeckelt. Das gilt für 80 % des bisherigen Verbrauchs. Wenn der Basisverbrauch von 80 % überstiegen wird, gilt der aktuelle Marktpreis. Das soll Verbraucher dazu animieren, mindestens 20 % ihres Stromverbrauchs einzusparen. Für Industriebetriebe liegt der Deckel bei 13 Cent pro kWh für 70 % des bisherigen Verbrauchs. (Das bedeuten kWh und kWp)

Gaspreisbremse

Auch der Gaspreis wird für Privatkunden und kleine Unternehmen gedeckelt. Verbraucher zahlen für 80 % des üblichen Verbrauchs maximal 12 Cent pro kWh. Für die restlichen 20 % des Verbrauchs gilt der Vertragspreis. Für die Industrie wird der Preis pro Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt. Die Gaspreisbremse soll bis April 2024 Bestand haben.

Dezember-Soforthilfe

Am 10. November hat der Bundestag das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe beschlossen. Am 14. November gab auch der Bundesrat seine Zustimmung. Wer Erdgas bezieht, musste im Dezember keine vertraglich vereinbarten Voraus- und Abschlagszahlungen leisten. Wurden dennoch Beträge gezahlt, müssen Erdgaslieferanten diese in der nächsten Rechnung berücksichtigen. Der Staat übernimmt die Abschlagszahlung einmalig – auf Basis der Abschlagszahlung von September 2022. Von der Einmalzahlung profitieren:

  • Haushalte, die Gas oder Fernwärme nutzen
  • Kleine und mittelständische Unternehmen, die über Standardlastprofile abgerechnet werden und weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas pro Jahr verbrauchen
  • Mietwohnungen und Wohnungseigentümergemeinschaften, die Erdgas beziehen
  • Zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Leistungserbringer der Eingliederungshilfe und bestimmte weitere Bildungseinrichtungen (unabhängig vom Jahresverbrauch)

Photovoltaikanlage als Strompreisbremse

Die Strompreisbremse soll Verbraucher zwar entlasten, dennoch bedeutet ein Deckel von 40 Cent pro kWh eine Vervielfachung des Strompreises im Vergleich zu vergangenen Jahren. Hinzu kommt, dass die Strompreisbremse lediglich bis Ende April 2024 geplant ist und nur für den Basisbedarf von 80 % des Vorjahresverbrauchs gilt. Liegt Ihr Verbrauch darüber, kann es richtig teuer werden.

Mit einer Photovoltaikanlage hingegen können Sie für Ihre ganz persönliche Strompreisbremse sorgen. Für Strom vom eigenen Dach zahlen Sie nur 8 bis 11 Cent pro kWh. Machen Sie sich unabhängig von der Strompreisentwicklung und produzieren Sie grünen Strom selbst. Bei den SolarHelden können Sie eine PV-Anlage kaufen oder mieten und sich gegen hohe Strompreise absichern. (Die Vorteile einer PV-Anlage)

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