Wegfall der EEG-Umlage: Die Folgen für Photovoltaik

EEG-Umlage gekippt - Folgen für Photovoltaik

Seit dem 1. Juli entfällt die EEG-Umlage auf der Stromrechnung. Wir erklären Ihnen, was sich für Stromkunden dadurch geändert hat und warum sich eine Photovoltaikanlage in Zukunft noch mehr auszahlt.

Was ist die EGG-Umlage?

Die EEG-Umlage ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und wird von nahezu allen Haushalten und Betrieben als Anteil an den Strombezugskosten gezahlt. Die EEG-Umlage gehört ursprünglich zu den gesetzlich festgeschriebenen Preisbestandteilen des Strompreises. Es war staatlich gewollt, dass sich alle Stromverbraucher an den Kosten der Energiewende beteiligen, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu finanzieren.

Konkret sollte die EEG-Umlage die ebenfalls im Jahr 2000 eingeführte Einspeisevergütung abdecken. Bei der Einspeisevergütung handelt es sich um eine staatlich festgelegte Vergütung, welche Stromerzeuger erhalten, die ihren eigenen Strom aus erneuerbaren Quellen in das öffentliche Netz einspeisen.

Das Prinzip der EEG-Umlage bislang

Die Auszahlung der Einspeisevergütung erfolgt über die Netzbetreiber. Dafür führen die vier großen Übertragungsnetzbetreiber ein gemeinsames Konto (EEG-Konto), von welchem die Einspeisevergütung ausgezahlt wird. Im Gegenzug zahlen die Netzbetreiber die Erlöse ein, die mit dem Verkauf des eingespeisten Stroms an der Strombörse erzielt wurden. Aufgrund von Schwankungen der Börsenpreise und anderer Einflussfaktoren reichen die Einnahmen allerdings nicht immer aus, um alle Ausgaben zu decken.

Die EEG-Umlage hat deshalb die Differenz ausgeglichen. Die Verbraucher entrichteten die EEG-Umlage an die Stromlieferanten, die sie wiederum an die Netzbetreiber weiterleitete. Zuletzt betrug die Ökostrom-Umlage 3,7 Cent pro Kilowattstunde (kWh).

Was hat sich geändert?

Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage im Strompreis auf null abgesenkt. Den entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Bundestag im April 2022 verabschiedet.

Der Wegfall der EEG-Umlage entlastet Verbraucher bei der Bewältigung von hohen Stromkosten und Inflation. Ursprünglich wollte die Bundesregierung die EEG-Umlage erst Anfang 2023 streichen. Doch angesichts der rasant steigenden Energiekosten zog die Bundesregierung den Schritt um ein halbes Jahr vor. Die Stromanbieter in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, die Absenkung der EEG-Umlage in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben.

Ab Januar 2023 schafft die Bundesregierung die EEG-Umlage dauerhaft ab. Die Regelung ist Teil des sogenannten „Osterpaketes“. Damit will man die Energiewende in Deutschland beschleunigen.

Was bedeutet der Wegfall der EEG-Umlage für Photovoltaikanlagen-Besitzer?

Für Betreiber von Solaranlagen wurde die EEG-Umlage fällig, selbst wenn sie den produzierten Strom selbst verbraucht haben. Der Grund dafür: Laut Gesetz muss jeder Umlage zahlen, der Endnutzer bzw. Letztnutzer von Strom ist. Darunter fallen auch Solaranlagen-Besitzer mit Eigenverbrauch.

Nur Anlagen mit weniger als 30 kWp Leistung sind von der EEG-Umlage ausgenommen. Förderlich für den Ausbau von erneuerbaren Energien war die Umlage-Pflicht nicht. Die zusätzliche finanzielle Belastung hat Einsparungen durch Photovoltaik im Vergleich zu Strombezug aus dem Netz gemindert und die Investition in Solaranlagen unattraktiv gemacht. Durch den Wegfall der EEG-Umlage entfallen auch die zusätzlichen Abgaben für Eigenverbraucher. Damit werden der Eigenverbrauch von Solarstrom und die Anschaffung einer Solaranlage wieder attraktiver.

EEG: Was ändert sich 2023?

Durch die EEG-Novelle 2023 ergeben sich weitere Änderungen:

  • Erhöhung der Ausschreibungsmengen und Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wind- und Solarenergie
  • Degression der Vergütungssätze für die Einspeisevergütung wird bis Anfang 2024 ausgesetzt
  • Beteiligung von Anlagen zur Stromerzeugung aus grünem Wasserstoff an Ausschreibungen

Es wurde festgelegt, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 80 % des im Inland erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen muss. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden besonders im Bereich Solarenergie zahlreiche Änderungen im EEG 2023 festgehalten:

  • Unterscheidung bei der Einspeisevergütung zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung
  • Geringere Förderung für Anlagen, die für den Eigenverbrauch genutzt werden
  • Auf einer Dachfläche kann zeitgleich eine Volleinspeiseranlage und eine Teileinspeiseranlage erbaut werden
  • Die 70-Prozent-Regel (pauschale Abregelung der Stromeinspeisung beim Erreichen einer Grenze von 70 % der Einspeiseleistung für alle Anlagen bis 25 kWp) entfällt
  • Monatliche Reduzierung der Einspeisevergütung wird abgeschafft
  • Bisher besteht für Solaranlagen ab 300 kW bis einschließlich 750 kW nur für 80 % der in einem Kalenderjahr erzeugten Strommenge ein Anspruch auf Förderung (Marktprämie). Diese Regelung läuft aus
  • Besondere Solaranlagen wie „Agri-PV“, „Floating-PV“ und „Parkplatz-PV“ werden in die Freiflächenausschreibungen aufgenommen
  • Bestimmte „Agri-PV“-Anlagen erhalten einen zusätzlichen Bonus
  • Netzbetreiber müssen ein Portal für unkomplizierte Netzanfragen für geplante PV-Anlagen zur Verfügung stellen und Anfragen innerhalb einer bestimmten Frist bearbeiten
  • Aufhebung der 100-kW-Grenze für PV-Mieterstrom
  • Vereinfachung des Netzanschlusses kleiner PV-Anlagen bis 30 kWp und Befreiung von der Einkommens- und Gewerbesteuer
  • Höhere Vergütungssätze nach EU-Freigabe
  • Förderung von Mini-Solaranlagen bis 20 Kilowatt auf Carports, Garagen oder im Garten. Voraussetzung ist ein Nachweis, dass das Hausdach zur Solar-Installation ungeeignet ist

Sichern Sie sich mit Solarstrom gegen hohe Strompreise ab

Zwar sinkt der Strompreis durch den Wegfall der EEG-Umlage um 3,7 Cent pro Kilowattstunde, eine Entlastung für Verbraucher findet dadurch trotzdem nicht statt. Denn gleichzeitig sind die Strompreise zuletzt enorm gestiegen. 2023 kommt (neben einer Gaspreisbremse) eine Strompreisbremse, die den Strompreis auf 40 Cent pro kWh deckelt. Mit einer Solaranlage können Sie Strom trotzdem deutlich günstiger produzieren.

Außerdem schafft die EEG-Novelle 2023 durch höhere Vergütungssätze und Förderungen neue Anreize für Photovoltaik. Nutzen Sie die neuen Regelungen und sichern Sie sich jetzt Ihre Photovoltaikanlage (Das ändert sich 2023 für PV-Anlagen).

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