Bei einer Solaranlage handelt es sich um eine teure Investition. Allerdings gibt es verschiedene Förderungen für Photovoltaik, die die Anschaffung attraktiver machen. Erfahren Sie hier, welche bundesweiten und regionalen Förderungen in Deutschland angeboten werden.
Die Einspeisevergütung als gängige Förderung von Photovoltaikanlagen wurde erhöht und die monatliche Degression bis 2024 ausgesetzt.
Solaranlagen bis 30 kWp sind seit 1. Januar 2023 von der Umsatzsteuer befreit.
Photovoltaikanlagen werden durch günstige Kredite durch die KfW gefördert.
Die Bundesländer und Kommunen fördern Photovoltaik mit regionalen Förderprogrammen.
Staatliche Förderprogramme helfen Ihnen dabei, die Investition einer PV-Anlage bewerkstelligen zu können. Es gibt einige bundesweite Programme, die Sie dabei unterstützen und den Ausbau erneuerbarer Energien fördern sollen. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, 80 % des Energiebedarfs in Deutschland bis 2030 mit erneuerbaren Energien zu decken.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurde unter anderem die Einspeisevergütung erhöht. Dabei handelt es sich um die Vergütung, die ein Besitzer einer Photovoltaikanlage vom Netzbetreiber für die Einspeisung von überschüssigem Solarstrom in das öffentliche Stromnetz erhält. Ursprünglich ist die Einspeisevergütung monatlich gesunken, wodurch die Einspeisung von Solarstrom unattraktiv wurde. Zwar wurde sie als fester Vergütungssatz für 20 Jahre garantiert, doch umso später Betreiber eine Solaranlage installieren ließen, desto niedriger war die Einspeisevergütung.
Seit dem 30. Juli 2022 gelten allerdings neue, höhere Vergütungssätze. Es wird dabei zwischen Volleinspeiseanlagen und Anlagen mit Eigenversorgung unterschieden:
Eigenversorgungsanlagen bis 10 kWp: 8,2 Cent pro kWh
Volleinspeiseanlagen bis 10 kWp : 13 Cent pro kWh
Eigenversorgungsanlagen zwischen 10 kWp und 40 kWp: 8,2 Cent pro kWh auf die ersten 10 kWp und 7,1 Cent pro kWh für den Anlagenteil ab 10 kWp
Volleinspeiseanlage zwischen 10 kWp und 40 kWp: 10 Cent pro kWh auf die ersten 10 kWp und 10,9 Cent pro kWh für Anlagenteil ab 10 kWp
Die monatliche Degression der Einspeisevergütung wurde bis 2024 ausgesetzt. Danach soll sich die Vergütung im halbjährlichen Rhythmus um je 1 % reduzieren.
Mit der EEG-Novelle 2023 (EEG = Erneuerbare Energien Gesetz) wurde zudem die 70%-Regel für PV-Anlagen bis 25 kWp abgeschafft. Um Überlastungen des öffentlichen Stromnetztes zu verhindern, legte die Wirkleistungsbegrenzung fest, dass Solaranlagen maximal 70 % ihrer Nennleistung in das öffentliche Netz einspeisen dürfen.
Bislang mussten die Einnahmen durch die Einspeisevergütung versteuert werden. Nur Anlagen bis 10 kWp waren von der Einkommenssteuer befreit. Seit dem 1. Januar 2023 sind Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kWp von der Ertragssteuer befreit. Bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden (wie Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Immobilien) gilt eine Ertragssteuerbefreiung bis zu 15 Kilowatt je Wohn- und Gewerbeeinheit.
Darüber hinaus erhebt der Bund seit dem 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Auch Wechselrichter, Kabel und Ersatzteile im Reparaturfall sind von der Umsatzsteuer befreit.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem zinsgünstigen Kredit Erneuerbare Energien – Standard (270) ein bundesweites Programm zur Förderung von PV-Anlagen an. Gefördert werden die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Photovoltaikanlagen einschließlich der Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Das Programm der KfW gilt für Neu- und Bestandsanlagen auf Dächern, an Fassaden und Freiflächen.
Weitere Informationen im Überblick:
Bis zu 50 Mio. € pro Projekt
Bis zu 100% der Investitionskosten
100% Auszahlung
Beantragung bei der Hausbank vor Erwerb der Anlage (bzw. Unterzeichnung des Kaufvertrags)
Individuellen Zinssatz ermittelt die Hausbank anhand des Standorts, der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers und der Qualität seiner Sicherheiten
Mindestlaufzeit 2 Jahre
Kombination mit anderen Fördermöglichkeiten (z.B. Einspeisevergütung) möglich
Auch seitens der einzelnen Bundesländer gibt bzw. gab es Förderungen für Solaranlagen. Der Andrang auf die Förderprogramme ist allerdings sehr groß, weshalb die Fördermittel in vielen Bundesländern bereits ausgeschöpft bzw. Programme ausgelaufen sind. Neue Anträge werden in diesem Fall nicht mehr angenommen. Informieren Sie sich bei Interesse rechtzeitig bei Ihrem Bundesland.
Aktuell (Stand Februar 2023) bietet nur Berlin ein laufendes Förderprogramm für Photovoltaik an. Am 1. September 2022 startete SolarPLUS. Ziel ist es, den Ausbau von Photovoltaik in Berlin gezielt zu fördern und zu beschleunigen. Fördergeber ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Gefördert werden
Dachgutachten, Machbarkeitsstudien, Zähler- und Messkonzepte sowie Steuerberatungen
Hauselektrik (Messplätze, Zusammenlegung von Hausanschlüssen)
Kauf oder Pacht von Stromspeichern
Sonderanlagen-Boni für denkmalgerechte PV-, Fassaden-PV- und Gründach-PV-Anlagen
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Antragsteller und Vorhaben. Unternehmen erhalten in der Regel Förderungen in Höhe von 45 % bis 65 % der förderfähigen Ausgaben. Privatpersonen, die einen Stromspeicher mit einer neuen Photovoltaikanlage installieren lassen, erhalten 300 € pro kWh Speicherkapazität.
Die Antragstellung erfolgt unter IBB Business Team GmbH – SolarPLUS.
Wenn Sie sich eine Solaranlage anschaffen wollen, können Sie auch von kommunalen Förderprogrammen für Photovoltaik profitieren. Wir geben Ihnen in der nachfolgenden Tabelle einen Überblick über einige aktuelle Photovoltaik-Förderungen aus den Kommunen (Stand Februar 2023).
Die Tabelle erhebt keine Ansprüche auf Vollständigkeit. Zudem gibt es bei Photovoltaik-Förderungen eine hohe Fluktuation. Informieren Sie sich daher immer auch bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Weitere Informationen liefert zudem die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
Stadt | Was wird gefördert | Art der Förderung |
---|---|---|
Aachen | PV-Anlagen ab 1 kWp | 100 €/kWp, max. 1000 € für PV-Anlagen |
Stromspeicher ab 5 kWh in Verbindung mit einer vorhandenen oder neuen PV-Anlage | Pauschal 1.000 € für Stromspeicher | |
Bonn | Photovoltaikanlagen + Installation (im Fall der Dachvollbelegung) | 100 €/kWp bei max. 3 Wohneinheiten (WE) 300 €/kWp ab 4 WE |
Dach-Gutachten | 80 % der Kosten (max. 1.000 €) | |
PV-Freiflächenablagen | 200 €/kWp | |
Braunschweig | Vertikale Solaranlagen an Hauswänden oder Zäunen (3-20 kWp) | 200 €/kWp |
Düsseldorf | Neuinstallation von Photovoltaikanlagen | 300 €/kWp für Anlagen von 0,6 bis 10 kWp 3.000 € zzgl. 200 €/kWp für Anlagen ab 10 kWp Max. Förderung beträgt 10.000 € |
Erlangen | PV-Anlage auf Neubau- und Bestandsgebäuden | 150 €/kWp für Anlagen bis 30 kWp (max. 4.500 €) 75 €/kWp für Anlagen von 31 – 100 kWp (max. 5.250 €) |
Bonus Mieterstrom PV-Anlagen | 300 €/Mieterstromabnehmer (max. 9.000 €) | |
Stromspeicher | 150 €/kWh (max. 1.050 €) | |
Freiburg | Erwerb + Installation von Photovoltaikanlagen | 150 €/kWp (max. 1.500 €) Bonus von 150 €/kWp für Photovoltaik auf Gründächern, PVT Kollektoren, Photovoltaik an Fassaden, Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden (max. 1.500 €) Bonus von 15 €/kWp pro Wohneinheit für Mieterstrom PV-Anlagen (max. 3.000 €) |
Stromspeicher (bei erstmaligen Errichtung von PV-Anlagen) | 150 €/kWh (max. 1.500 €) | |
Köln | Photovoltaikanlagen bis 50 kWp | 250 €/kWp |
München | Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen | 200 €/kWp für die ersten 10 kWp 100 €/kWp über 10 bis 30 kWp |
Mieterstromkonzept | 4.000 €/Anlage in Bestandsgebäuden 1.000 €/Anlage in Neubauten Max. 50% der Investitionskosten Zuschlag Fassadenanlage: 200 €/kWp Zuschlag Denkmalschutz: 3.000 €/Anlage | |
Münster | PV-Anlage auf neu zu errichtendem Gründach auf Ein- oder Mehrfamilienhaus, auf Mehrfamilienhaus oder an Fassade von Ein- oder Mehrfamilienhaus | 300 €/kWp |
Stuttgart | Begleitende Maßnahmen bei Installation von Photovoltaikanlagen | 350 €/kWp 450 €/kWp bei Gründach und Fassaden-PV |
Errichtung von Stromspeichern | 300 €/kWh | |
Wiesbaden | Neue PV-Anlagen an Außenwänden, Garagen, Carports, Terrassen und Dachflächen | Pauschal 300€ bis 3 kWp Pauschal 400 € bis 6 kWp Pauschal 500 € > 6 kWp |
Stromspeicher | Pauschal 300 € bis 3 kWh Pauschal 400 € bis 6 kWh Pauschal 500 € > 6 kWh | |
Zählerplatzumbau | 250 € | |
Monitoring | 100 € |
Die Investition in eine Solaranlage ist mittlerweile durch gestiegene Strompreise, den Wegfall der Mehrwertsteuer und die besseren Konditionen für die Einspeisevergütung noch attraktiver.
Wenn Sie mit der Anschaffung einer Solaranlage liebäugeln, sollten Sie sich rechtzeitig über Fördermöglichkeiten informieren und entsprechende Anträge vor dem Abschluss eines Kaufvertrags einreichen.
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