Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen die sogenannte Photovoltaik-Pflicht. Weitere Bundesländer folgen bald. Kommt die Solarpflicht dann für alle?
Ziele der Bundesregierung
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien gewinnen. SPD, Grüne und FDP haben deshalb im Koalitionsvertrag festgehalten, dass alle geeigneten Dachflächen zukünftig für Solarenergie genutzt werden sollen. „Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden“, heißt es im Koalitionsvertrag. Darüber hinaus sollen bürokratische Hürden abgebaut und finanzielle sowie administrative Lasten für private Bauherren reduziert werden.
Konkrete Pläne zur Einführung einer bundesweiten Photovoltaik-Pflicht gibt es aber noch nicht. Derzeit regeln die Bundesländer die Vorschriften individuell.
Welche Regeln in den Bundesländern gelten
In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind die Regeln bereits fortgeschritten. In anderen Bundesländern ist hinsichtlich einer Solarpflicht noch nichts geplant. Wir haben alle bereits geltenden und geplanten Regelungen für Sie im Überblick:
- Baden-Württemberg: Seit 1. Januar 2022 gilt eine umfassende Solarpflicht. Auf allen neugebauten, gewerblich genutzten Gebäuden müssen Photovoltaikanlagen installiert werden. Ab dem 1. Mai gilt die Regelung auch für Wohngebäude-Neubauten. Wer das Dach seines bestehenden Hauses sanieren möchte, muss ab 1. Januar 2023 eine Solaranlage einbauen.
- Bayern: Eine Photovoltaik-Pflicht war zwar schon des Öfteren in der Diskussion, im Juni 2022 kam es dann schließlich zu einigen Beschlüssen des bayerischen Kabinetts. Ab 1. Januar 2023 soll eine Solardachpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude greifen. Andere Nicht-Wohngebäude sollen ab dem 1. Juli 2023 verpflichtend eine Solaranlage erhalten. Für neu errichtete Wohngebäude soll es lediglich eine Empfehlung zu PV-Anlagen geben.
- Berlin: Ab dem 1. Januar 2023 müssen private Hauseigentümer von Neubauten sowie von Bestandsgebäuden im Sanierungsfall eine Photovoltaikanlage oder alternativ eine Solarthermieanlage installieren.
- Brandenburg: Zu einer möglichen Solarpflicht ist noch nichts beschlossen oder geplant.
- Bremen: Ab 2023 soll laut Gesetzesentwurf eine Solarpflicht für alle Neubauten gelten – sowohl für Wohngebäude als auch für Gewerbebau. Außerdem sollen Bestandsgebäude, die umfassend saniert werden, betroffen sein.
- Hamburg: Für Neubauten gilt ab dem 1. Januar 2023 eine Photovoltaik-Pflicht. Ab 2025 müssen auch Bestandsgebäude im Sanierungsfall auf Solarenergie umgerüstet werden.
- Hessen: Hessen will laut Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Energiegesetztes (HEG) eine Solarpflicht für Gebäude des Landes und Parkplätze einführen.
- Mecklenburg-Vorpommern: Zu einer möglichen Solarpflicht ist noch nichts beschlossen oder geplant.
- Niedersachsen: Seit dem 1. Januar 2022 müssen Neubauten mit überwiegend gewerblicher Nutzung ab 75 Quadratmetern Dachfläche mindestens zur Hälfte mit Photovoltaik ausgestattet sein. Ab 2025 soll eine Solarpflicht auch für Wohnhäuser gelten.
- Nordrhein-Westfalen: Seit Jahresbeginn müssen Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen überdacht und mit Photovoltaik ausgestattet sein. Betroffen sind lediglich Parkplätze, die nicht Teil von Wohngebäuden sind.
- Rheinland-Pfalz: Gewerbliche Neubauten müssen ab 2023 mit Photovoltaik ausgestattet sein. Betroffen sind zudem neue, überdachte Parkanlagen ab 50 Stellplätzen.
- Saarland: Eine Solarpflicht ist bislang nicht geplant.
- Sachsen: Mit dem neuen sächsischen Energie- und Klimaprogramm 2021 wurde beschlossen, die Möglichkeit der Installation und Nutzung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen oder offenen Parkplätzen zu prüfen.
- Sachsen-Anhalt: Eine Solarpflicht ist bislang nicht geplant.
- Schleswig-Holstein: Seit dem 1. Januar 2022 gilt für Nicht-Wohnhäuser, bei Renovierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche und bei neuen Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen eine Solarpflicht.
- Thüringen: Eine Solarpflicht ist bislang nicht geplant.
Wann kommt die bundesweite Solarpflicht?
Zwar wurde im Koalitionsvertrag festgehalten, dass alle geeigneten Dachflächen bei gewerblichen Neubauten zukünftig verpflichtend für Solarenergie genutzt werden müssen. Konkretere Pläne zu einer bundesweiten Einführung der Photovoltaik-Pflicht gibt es aber noch nicht. Besonders wichtige Details zur Finanzierung sind noch nicht geklärt.
Auf lange Sicht ist eine bundesweite Solarpflicht – wenn auch mit Einschränkungen – wahrscheinlich. Das Thema dürfte in den kommenden Jahren ein entscheidender Baustein zur Erreichung der Klimaziele werden. Entwicklungen wie die Corona-Pandemie, der Rohstoffmangel und der Krieg in der Ukraine treiben die Energiepreise nach oben und könnten beschleunigend wirken.
Doch selbst bei einer Photovoltaik-Pflicht werden wohl Ausnahmen möglich sein. Ist der Betrieb einer Solaranlage nicht wirtschaftlich, wird es mutmaßlich die Möglichkeit geben, einen Befreiungsantrag zu stellen.
Das passiert 2023 mit der Einspeisevergütung
Die Bundesregierung hat eine Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Für Solarstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, wird die Einspeisevergütung angehoben. Besonders Volleinspeisemodelle werden wirtschaftlich attraktiver und es wird ein Anreiz zur Vollbelegung von Dachflächen geschaffen. Weitere Infos zu den Neuregelungen finden Sie in unserem Blogpost zum Thema “Das ändert sich 2023 für Photovoltaikanlagen“:
Vorteile von Photovoltaik
Eine Photovoltaikanlage rechnet sich besonders für die Umwelt. Im Gegensatz zu Kohle und Gas werden durch ihren Betrieb keine schädlichen Emissionen wie CO2 ausgestoßen.
Eine Untersuchung des Umweltbundesamts ergab, dass im Jahr 2020 in Deutschland mehr als 33 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente durch die Nutzung von Photovoltaik vermieden wurden. Dabei wurden auch die durch Photovoltaik verursachten Emissionen berücksichtigt.
Werden Photovoltaikanlagen auf vorhandenen Hausdächern installiert, bedarf es keiner zusätzlichen Fläche. So können hier Ressourcen geschont werden. Außerdem werden die Stromnetze entlastet, wenn Photovoltaikanlagen-Besitzer ihren Strom selbst erzeugen und verbrauchen. Somit müssen tendenziell weniger Stromleitungen gebaut werden. (Artikel: Wie nachhaltig sind Photovoltaikanlagen?)
Wenn Sie also etwas für die Umwelt tun möchten, lohnt sich eine Anlage definitiv. Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist eine Solaranlage durchaus lohnend. Strom von Ihrem Hausdach ist deutlich günstiger als aus dem Netz. Für Strom aus dem öffentlichen Netz zahlen Sie im Schnitt 50 Cent pro kWh (Kilowattstunde). Mit einer Photovoltaikanlage hingegen lässt sich Strom für 8 bis 11 Cent pro kWh erzeugen (Stand: November 2022).
Den Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, können Sie in das öffentliche Netz einspeisen und erhalten dafür eine Einspeisevergütung. Die Vergütung ist zwar nicht besonders hoch, mit einer Anpassung der Einspeisevergütung ändert sich das aber in Teilen – insbesondere Volleinspeisungsanlagen werden attraktiver. Außerdem sichern Sie sich mit Strom vom eigenen Hausdach gegen steigende Stromkosten ab.
Trotz der vielen Vorteile schrecken viele Menschen wegen der hohen Investitionskosten davor zurück, sich eine Photovoltaikanlage anzuschaffen. Bei den SolarHelden können Sie eine Solaranlage nicht nur kaufen, sondern auch mieten, und somit eine teure Investition vermeiden. Stattdessen zahlen Sie monatlich einen gleichbleibenden Betrag.
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